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   BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1242/19   

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BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1242/19 (https://dejure.org/2019,22001)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2019 - 2 BvR 1242/19 (https://dejure.org/2019,22001)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1242/19 (https://dejure.org/2019,22001)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - Mitwirkung an Entscheidung über frühere Verfassungsbeschwerde desselben Beschwerdeführers stellt ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - Mitwirkung an Entscheidung über frühere Verfassungsbeschwerde desselben Beschwerdeführers stellt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 19
    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - Mitwirkung an Entscheidung über frühere Verfassungsbeschwerde desselben Beschwerdeführers stellt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.12.2018 - 2 BvR 1265/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Richterliche

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1242/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2018 - 2 BvR 1265/18 -, Tenor).

    Allein die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2018 - 2 BvR 1265/18 -, Tenor).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1242/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2018 - 2 BvR 1265/18 -, Tenor).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1242/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2018 - 2 BvR 1265/18 -, Tenor).
  • BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17

    Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1242/19
    Allein die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2018 - 2 BvR 1265/18 -, Tenor).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters, der auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, BVerfGE 131, 239 = juris, Rn. 43, und vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1242/19 -, juris, Rn. 1 f.).
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